Wer darf eine Halteverbotszone beantragen?
Jede Privatperson und jedes Unternehmen darf für einen Umzug eine temporäre Halteverbotszone beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt – in Berlin das Ordnungsamt, in München die Kreisverwaltungsreferat, in Hamburg das LBV. UMZUGIO übernimmt den kompletten Vorgang inklusive Schilderaufstellung auf Wunsch.
Was kostet eine Halteverbotszone?
- Behördengebühr: 30 – 50 €
- Schilder-Miete (2 Schilder, 3 Tage): 60 – 130 €
- Aufstellung und Abbau: 40 – 80 €
- Komplett-Service über UMZUGIO: ab 89 € im Festpreis-Angebot enthalten
Wie viel Vorlauf brauche ich?
Die Genehmigung muss spätestens 10 Werktage vor dem Umzug beantragt werden, damit die Schilder rechtzeitig 72 Stunden vor Beginn aufgestellt werden können. Nur so dürfen falsch parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn jemand trotzdem im Halteverbot parkt?
Steht das Fahrzeug länger als 72 Stunden nach Schilderaufstellung im ausgewiesenen Bereich, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden. UMZUGIO informiert in diesem Fall sofort das Ordnungsamt und dokumentiert den Vorgang mit Foto.
Sie planen einen Umzug oder eine Entrümpelung? Fordern Sie direkt ein unverbindliches Festpreis-Angebot bei UMZUGIO an – Antwort innerhalb von 24 Stunden, deutschlandweit.
Jetzt Festpreis anfragen